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Risikobewusstsein/Versicherungssumme
 
Nicht immer, aber meistens ist es nicht sinnvoll, Taggeldleistungen zu versichern. Viel wichtiger ist es, für den Fall einer bleibenden Invalidität vorzusorgen. So finden sich z. B. immer wieder Verträge wie folgt:
 
 
 
Versicherungssummen
Jahresprämie
EUR 50.000,- für Dauerinvalidität
EUR 65,-
EUR 15,- für Taggeld
EUR 110,-
 
 
  Leistungsbeispiel ohne Progression
 
Der Versicherte erleidet einen Verkehrsunfall, ist 4 Monate im Krankenstand und danach zu 80 % Invalide. Der Versicherer leistet:
 
 
Dauerinvalidität 80 % von EUR 50.000,-
=
€ 40.000,-
Taggeld für 4 Monate (120 Tage à EURO 15,-)
=
€ 1.800,-
 
Gesamt
€ 41.800,-
 
 
 
Mit der gleichen Jahresprämie hätte eine Versicherunss. für Dauerinvalidität von EUR 134.620,- vereinbart werden können. Leistung bei genannten Bsp. = EUR 107.690,-
 
 
  Alkohol, Drogen, Medikamenteneinfluss
 
Erleidet der Versicherte einen Unfall nachweislich unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten usw., so ist der Versicherer zu keiner Leistung verpflichtet.
 
 
  Gefährliche Berufe, gefährliche Freizeit
 
Bestimmte Berufe (z. B. Sprengmeister), sowie gefährliche Hobbies, wie z. B. Flugsportarten, Bergsteigen, Extrem-Tauchen oder Motorsport sind nicht oder nur mit besonderen Vereinbarungen versicherbar.
 
 
 
  Kinderunfallversicherungen
 
Für Kinder u. Jugendliche werden üblicherweise günstigere Konditionen angeboten. Diese sind jedoch altersabhängig u. daher je nach Versicherer zeitlich limitiert. So entsteht in der Praxis häufig das Problem, dass Kinder ab 15, 18, 19 oder 22 plötzl. überhaupt nicht mehr (Familien-Pauschalversicherungen) oder in einem stark reduzierten Ausmaß (Kinder-Einzelversicherungen) versichert sind.
 
 
 
 
 
Beispiel: Die Familie XY sorgt im Rahmen einer Familenunfallvers. vor. Dabei wird eine Pauschalvariante gewählt. Versichert sind Herr und Frau XY, sowie alle Kinder im gemeinsamen Haushalt ohne namentliche Nennung bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres. Sobald nun ein Kind den 19. Geburtstag feiert, besteht automatisch kein Versicherungsschutz mehr. Eine wichtige Aufgabe des Maklers ist es somit, solche Termine zu verwalten und die betroffenen Personen rechtzeitig aufmerksam zu machen.
 
 
 
 
 
 
   
   
     
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