Wird die versicherte Person infolge eines Unfalls
zumindest zu 50 % invalide, so leistet der Versicherer die vereinbarte
monatliche Unfallrente für die vereinbarte Leistungsdauer -
in der Praxis 10 Jahre bis lebenslänglich, je nach Anbieter.
Für die Berechnung des Invaliditätsgrades
wird die allgemeine Gliedertaxe herangezogen.
Unfalltod
Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines
Unfalls, so leistet der Versicherer die für Unfalltod vereinbarte
Versicherungsssumme.
Wir empfehlen jedoch grundsätzlich den Abschluss
einer Risiko-Lebensversicherung, die nicht nur das Ablebensrisiko
nach einem Unfall, sondern auch durch Krankheit abdeckt.
Unfallkosten
Der Begriff Unfallkosten umfasst Leistungen für
Bergungskosten, Rettungskosten, Transportkosten, Heilkosten, Heilbehelfe
und Kosten für kosmetische Operationen als Folge eines erlittenen
Unfalls.
Krankenhaustaggeld
Der Versicherer leistet bei stationärem
Krankenhausaufenthalt infolge eines Unfalls, den pro Tag vereinbarten
Betrag für längstens 365 Tage.