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Wird die versicherte Person infolge eines Unfalls
invalide, so leistet der Versicherer entsprechend dem Invaliditätsgrad
und auf Basis der vereinbarten Versicherungssumme. Zusätzlich
kann eine Progression vereinbart werden, was bedeutet, dass die
Leistung mit zunehmender Invalidität auf ein Vielfaches der
Versicherungssumme steigt. Die Feststellung des Invaliditätsgrades
erfolt objektiv nach medizinischen Gesichtspunkten unter Zugrundelegung
der Gliedertaxe. Dabei kann für bestimmte Berufsgruppen
(Ärzte) eine spezielle Gliedertaxe vereinbart werden.
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