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  Datenwiederherstellung
 
Versichert ist immer nur der Sachschaden am Gerät. So sind z. B. Kosten für die Datenwiederherstellung bei Ausfall der EDV nicht gedeckt bzw. als Zusatzdeckung versicherbar.
 
 
   
 
Beispiel: Ihre EDV wird durch Überspannung infolge eines indirekten Blitzschlages beschädigt. Der Sachschaden beträgt EUR 181,68 ist technisch einwandfrei feststellbar und wird vom Versicherer anstandslos ersetzt. Zusätzlich entstehen Ihnen jedoch Kosten für die Wiederherstellung verlorgengegangener Daten (Überstunden, Rekonstruktion u. ä.) im Ausmaß von EUR 4.069,68, welche nicht ersetzt werden.
 
 
 
 
   
 
   
  Entschädigungsleistung
 
Vielfach finden sich in den Verträgen und den zugrunde liegenden Tarifen keine eindeutigen Regelungen bez. Amortisation. So wird es mit zunehmendem Alter der Geräte zu einem Lotteriespiel, wieviel der Versicherer letztlich zahlt.
 
 
   
 
Beispiel: Ihre Klimaanlage ist 15 Jahre alt und wird durch ein gedecktes Schadenereignis beschädigt - Schaden EUR 3.633,64. Obwohl Sie das Gerät ständig gewartet und laufend in Verwendung haben, rechnet Ihr Versicherer eine Wertminderung von 80 % an. Bei einem Neupreis des Gerätes von beispielsweise EUR 10.900,93 ergibt dies einen Zeitwert von EUR 2.180,19 (Schaden EUR 3.633,64). Die Versicherungsleistung beträgt EUR 2.180,19 abzüglich eines etwaigen Selbstbehaltes; die Differenz ist von Ihnen selbst aufzubringen.
 
 
 
 
 
 
   
 
   
  Betriebsunterbrechung durch Elektronikschaden
 
Die Versicherung bezieht sich grundsätzlich einmal auf den an dem versicherten Gerät eingetretenen Sachschaden. Folgeschäden z. B. wegen Arbeitsausfall sind nur mit Zusatzdeckungen versicherbar.
 
 
   
 
Beispiel: In einem Versandhaus kommt es zum Ausfall der EDV Anlage. Die Dauer der Wiederherstellung beträgt 3 Tage und die Auftragsbearbeitung kann nur stark reduziert erfolgen. Der Sachschaden an der EDV beträgt EUR 3.997,-; Auftragsentgang und Kosten für anfallende Überstunden betragen geschätzte EUR 19.621,67.
 
 
 
   
   
   
     
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