Häufig entdecken Berufssportler die Wichtigkeit
einer solchen Versicherung erst anlässlich einer Verletzungspause.
Die Mitversicherung von Vorerkrankungen ist häufig nicht, oder
nur mit entsprechenden Zuschlägen möglich. Auf jeden Fall
sind Vorerkrankungen/Verletzungen bei der Antragstellung unbedingt
anzugeben.
Rausch-Sucht
oder Dopingmittel
Folgen von Trunksucht oder die Einnahme von Rausch-
und Suchtmitteln sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Meldepflicht
Änderungen der ausgeübten Sportart
oder sonstiger Beschäftigungen (Hobby, Beruf) müssen unverzüglich
mitgeteilt werden, weil die Höhe der Versicherungssummen bzw.
der Prämie maßgeblich von diesen Umständen abhängt.