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liegt vor, wenn die versicherte Person infolge
Unfall oder Krankheit vollständig außer Stande ist -
länger als 15 Monate - die in der Polizze versicherte Sportart
auszuüben. Die Leistung erfolgt als Einmalzahlung, wenn die
dauernde und vollständige Sportunfähigkeit zweifelsfrei
festgestellt wurde.
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