Die Rechtsschutzversicherung dient der gerichtlichen
Durchsetzung eigener Interessen, sowie der Vertretung in Strafverfahren
und übernimmt dabei im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme
(Standard bis EUR 80.000,-)
die Kosten für Ihren Anwalt oder Notar
die Kosten, die dem Prozessgegner zugesprochen werden, sofern die
versicherte
Person dafür aufkommen muss
die Gerichtskosten, Zeugengebühren und Kosten
für vom Gericht bestellte Sach-
verständige,
den Vorschuss einer Strafkaution im Ausland (etwa nach einem Verkehrsunfall),
um eine Inhaftierung zu verhindern,
Ihre Reisekosten, die im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren
im Ausland
anfallen
und sollte folgenden Deckungsumfang
aufweisen:
Privat-Rechtsschutz
Schadenersatz-Rechtsschutz
Beispiel: Ihr Kind wird auf dem Weg zur
Schule von einem Autofahrer niedergestoßen und verletzt. Mit
Hilfe eines Anwalts können Sie Schmerzensgeld einfordern.
Straf-Rechtsschutz
Beispiel: Sie stoßen auf der Schipiste
mit einem Anfänger zusammen und verletzen ihn schwer. Ein Gerichtsverfahren
wegen fahrlässiger Körperverletzung wird eingeleitet.
Ihr Anwalt verteitigt Sie vor Gericht.
Beratungs-Rechtsschutz
Beispiel: Sie benötigen Beratung
in einer Rechtssache oder auch nur eine Antwort auf eine juristische
Frage. Ein vom Versicherer beauftragter Anwalt oder Notar gibt Ihnen
die gewünschte Auskunft.