Die Kfz-Rechtsschutzversicherung dient der gerichtlichen
Durchsetzung eigener Interessen, sowie der Vertretung in Strafverfahren
und übernimmt dabei im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme
(Standard bis EUR 80.000,-).
die Kosten für Ihren Anwalt oder Notar
die Kosten, die dem Prozessgegner zugesprochen werden, sofern Sie
dafür auf-
kommen müssen,
die Gerichtskosten, Zeugengebühren und
Kosten für vom Gericht bestellte
Sachverständige,
den Vorschuss einer Strafkaution im Ausland (etwa nach einem
Verkehrsunfall),
um eine Inhaftierung zu verhindern,
Ihre Reisekosten, die im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren
im Ausland
anfallen
und sollte folgenden Deckungsumfang aufweisen:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Beispiel: Nach einem Verkehrsunfall bestreitet
der Unfallgegner sein Verschulden und die gegnerische Versicherung
verweigert die Zahlung. Ihr Anwalt vertritt Sie in der Auseinandersetzung
bez. der Haftungsfrage.
Straf-Rechtsschutz
Beispiel: Sie verletzen bei einem Verkehrsunfall
einen Passanten und werden wegen fahrlässiger Körperverletzung
angeklagt. Ein Anwalt übernimmt Ihre Vertretung im Strafverfahren.
Führerschein-Rechtsschutz
Beispiel: Ihnen wird überhöhte
Geschwindigkeit im Ortsgebiet vorgeworfen und der Führerschein
abgenommen. Ein Anwalt übernimmt Ihre Vertretung im Strafverfahren.
Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz inkl. Streitigkeiten
aus Versicherungs-
verträgen
Beispiel: An Ihrem neuen Wagen treten
Mängel auf, die trotz Reklamation nicht behoben werden. Mit
Hilfe Ihres Anwalts setzen Sie den Gewährleistungsanspruch
durch.
Beispiel: Ihr Fahrzeug wird im Ausland
gestohlen. Die Kaskoversicherung zahlt mit der Begründung nicht,
Sie hätten den Wagen nicht ordnungsgemäß gesichert.
Ihr Anwalt verhilft Ihnen zu Ihrem Recht.