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Die Kfz-Rechtsschutzversicherung dient der gerichtlichen Durchsetzung eigener Interessen, sowie der Vertretung in Strafverfahren und übernimmt dabei im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme (Standard bis EUR 80.000,-).
 
 
   
  die Kosten für Ihren Anwalt oder Notar
  die Kosten, die dem Prozessgegner zugesprochen werden, sofern Sie dafür auf-
 
kommen müssen,
die Gerichtskosten, Zeugengebühren und Kosten für vom Gericht bestellte
Sachverständige,
den Vorschuss einer Strafkaution im Ausland (etwa nach einem Verkehrsunfall),
um eine Inhaftierung zu verhindern,
Ihre Reisekosten, die im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren im Ausland
anfallen
 
 
 
 
 
 
   
  und sollte folgenden Deckungsumfang aufweisen:
   
  Schadenersatz-Rechtsschutz
 
Beispiel: Nach einem Verkehrsunfall bestreitet der Unfallgegner sein Verschulden und die gegnerische Versicherung verweigert die Zahlung. Ihr Anwalt vertritt Sie in der Auseinandersetzung bez. der Haftungsfrage.
 
 
   
  Straf-Rechtsschutz
 
Beispiel: Sie verletzen bei einem Verkehrsunfall einen Passanten und werden wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Ein Anwalt übernimmt Ihre Vertretung im Strafverfahren.
 
 
   
  Führerschein-Rechtsschutz
 
Beispiel: Ihnen wird überhöhte Geschwindigkeit im Ortsgebiet vorgeworfen und der Führerschein abgenommen. Ein Anwalt übernimmt Ihre Vertretung im Strafverfahren.
 
 
   
  Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz inkl. Streitigkeiten aus Versicherungs-
  verträgen
 
Beispiel: An Ihrem neuen Wagen treten Mängel auf, die trotz Reklamation nicht behoben werden. Mit Hilfe Ihres Anwalts setzen Sie den Gewährleistungsanspruch durch.
 
 
 
Beispiel: Ihr Fahrzeug wird im Ausland gestohlen. Die Kaskoversicherung zahlt mit der Begründung nicht, Sie hätten den Wagen nicht ordnungsgemäß gesichert. Ihr Anwalt verhilft Ihnen zu Ihrem Recht.
 
 
   
   
   
     
Rechtsschutz
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
 
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