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Die Rechtsschutzversicherung dient der gerichtlichen Durchsetzung eigener Interessen, sowie der Vertretung in Strafverfahren und übernimmt dabei im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme (Standard bis EUR 80.000,-)
 
 
  die Kosten für Ihren Anwalt oder Notar
  die Kosten, die dem Prozessgegner zugesprochen werden, sofern die versicherte
  Person dafür aufkommen muss
  die Gerichtskosten, Zeugengebühren und Kosten für vom Gericht bestellte Sach-
  verständige,
  den Vorschuss einer Strafkaution im Ausland (etwa nach einem Verkehrsunfall),
  um eine Inhaftierung zu verhindern,
  Ihre Reisekosten im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren im Ausland
  Versicherungsschutz haben
 
die Gemeinden als Versicherungsnehmer, der Bürgermeister, der Ortsvorsteher, die Mitglieder des Gemeindevorstandes, die Gemeinderäte und alle Gemeindebediensteten während der Ausübung ihrer Tätigkeit als Funktionäre oder Dienstnehmer der Gemeindeverwaltung, sowie die Funktionäre und Bediensteten der gemeindeeigenen Versorgungsbetriebe (Kindergärten, Schulen, Bauhof, Müllabfuhr usw.)
 
 
 
 
  Deckungsumfang
  Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
  Arbeitsgerichts-Rechtsschutz nur für die Gemeinde als Dienstgeber
  Sozialversicherungs-Rechtsschutz
  Beratungs-Rechtsschutz auch für die Dienstnehmer der Gemeinde
  Deckungserweiterungen zum Schadenersatzrecht
 
Über den normalen Umfang des Schadenersatz-Rechtsschutzes hinaus besteht für die Gemeinde bzw. Ihren Bürgermeister im Rahmen seiner Tätigkeit für die Gemeinde auch Rechtsschutz für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts, wenn die Gemeinde/der Bürgermeister nicht haftpflichtversichert ist/sind.
 
 
 
 
  Deckungserweiterung zum Strafrecht
 
über den Umfang des Straf-Rechtsschutzes hinaus besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn anlässlich eines Strafverfahrens wegen folgender Delikte ein Freispruch bzw. die Einstellung des Verfahrens erfolgt:
 
 
  § 133 StGB Veruntreuung
  § 134 StGB Unterschlagung
  § 146 StGB Betrug
  § 153 StGB Untreue
  § 223-225 StGB Urkundendelikte
  § 227-231 StGB Urkundendelikte
  § 302-311 StGB strafb. Verletzungen d. Amtpflicht u. verwandte strafb. Handl.
  § 313 StGB strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung
   
   
     
Rechtsschutz
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
 
Rechtsschutz
 
     
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