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Beispiel: Ein Mann nimmt einen Kredit über
EUR 72.673,- auf. Zur Besicherung schließt er eine Risikoversicherung
über den gleichen Betrag ab; Bezugsrecht im Ablebensfall: Die Ehefrau.
Im Ablebensfall des Mannes muss nun die Gattin von der Versicherungsleistung
Erbschaftssteuer zahlen. Somit reicht die geplante "Absicherung"
nicht aus, um den Kredit zur Gänze abzudecken.
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