|
Vielfach beschränkt sich der örtliche
Geltungsbereich speziell bei Betriebshaftpflichtversicherungen auf
Österreich. Dabei gilt in der Haftpflichtversicherung die sogenannte
Ereignistheorie, was bedeutet, dass Schadensfälle als im Ausland
eingetreten beurteilt werden, auch wenn der Verstoß im Innland
gesetzt wurde.
|