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  Bundeslandtarife
 
In der Praxis werden aus Kostengründen sogenannte Bundeslandtarife abgeschlossen. D. h., die Kostendeckungsgarantie gilt nur für das jeweilige Wohnsitzbundesland des Versicherungsnehmer. Die Problematik besteht darin, dass in Österreich von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Spitalkosten anfallen.
 
 
 
 
   
 
Beispiel: Der Versicherte hat einen "Steiermarktarif" vereinbart und muss aus medizinischen Gründen in Wien im AKH versorgt werden. Wird nun im Wiener AKH die Sonderklasse Mehrbettzimmer in Anspruch genommen, so ersetzt der Versicherer nur jene Kosten, die in der Steiermark angefallen wären. Die Differenz zu den Wiener Spitalskosten ist vom Patienten selbst zu tragen und kann je nach Art der Behandlung und Dauer des Aufenthaltes in die Hunderttausende gehen.
 
 
 
 
 
   
 
Als Lösung bietet sich der Abschluss einer Österreichdeckung mit Selbstbehalt an. Ein solcher Tarif ist meistens sogar etwas günstiger als ein Bundeslandtarif und hat einen kalkulierbaren Selbstbehalt ohne Überraschungen.
 
 
 
  Wartezeiten
  Alllgemeine Wartezeit 3 Monate, ausgenommen Unfälle
  Besondere Wartezeit für Schwangerschaften und Entbindungen 9 Monate
  Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie 6 Monate
   
 
Tritt der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Wartezeiten ein, so ist der Versicherer von Ausnahmen abgesehen nicht zur Leistung verpflichtet.
 
 
  Vorerkrankungen
 
Bestehen oder bestanden bei Vertragsabschluss Krankheiten oder Unfallfolgen, so sind diese grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen.
 
   
 
Mit entsprechender Vereinbarung je nach Art der Erkrankung - Zuschlagsprämie, besondere Wartezeiten, befristeter Ausschluss mit ärztlicher Nachuntersuchung u. ä. - können auch solche Vorerkrankungen unter Umständen in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
 
 
 
   
 
Ein Verschweigen von Vorerkrankungen kann anhand der Krankengeschichte überprüft werden und führt zum Verlust des Versicherungsschutzes.
 
   
   
   
   
     
Kranken
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
 
Kranken
 
     
Sonderklasse
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
 
 
 
   
 
 
 
   
   
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