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In der Praxis werden aus Kostengründen sogenannte
Bundeslandtarife abgeschlossen. D. h., die Kostendeckungsgarantie
gilt nur für das jeweilige Wohnsitzbundesland des Versicherungsnehmer.
Die Problematik besteht darin, dass in Österreich von Bundesland
zu Bundesland unterschiedliche Spitalkosten anfallen.
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