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Bei Aufenthalten in der Sonderklasse Mehrbettzimmer
(2. Klasse) eines Vertragskrankenhauses oder einer Vertragstagesklinik
werden die Kosten abzüglich der Leistungen der gesetzlichen
Sozialversicherung und eines eventuell vereinbarten Selbstbehaltes
in direkter Verrechnung voll übernommen.
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