Die Reisekrankenversicherung erstreckt
sich auf stationäre und ambulate Behandlungen im Ausland, Krankenrücktransporte
und Überführung Verstorbener nach Österreich, sowie
Bergungs- und Transportkosten im In- und Ausland und gilt für
die jeweils ersten 8 Wochen jeder Auslandsreise.
Dieses Produkt kann nicht als Einzelvertrag,
sondern nur als Ergänzung zu einer Krankenzusatzversicherung
für die Sonderklasse Mehrbettzimmer abgeschlossen werden.
Eine kurzfristige Reisekrankenversicherung mit
allerdings anderen Leistungen finden Sie unter Reiseversicherungen.
Weltweite
Kostendeckungsgarantie für geplante stationäre Behandlungen
Besteht die Notwendigkeit einer stationären
Behandlung, die aufgrund des medizinischen Standards in Österreich
nicht möglich ist, werden in Verbindung mit den Leistungen
des Grundtarifs weltweit die vollen Kosten einschließlich
der Aufwendungen für Hin- und Rückreise übernommen.
Vorraussetzung ist, dass die Abwicklung des Versicherungsfalles
über den Versicherer erfolgt.
Weltweiter
Versicherungsschutz für Auslandsreisen
Ersetzt werden die außerhalb Österreichs
(weltweit) erwachsenden Kosten einer unaufschiebbaren medizinisch
notwendigen Heilbehandlung einschließlich ärztlich verordneter
Arzneimittel, sowie ein medizinisch notwendiger Transport ins nächstgelegene
Krankenhaus bis € 225.000,-. Bei ambulanten Heilbehandlungen
wird pro Auslandsaufenthalt ein Selbstbehalt von € 70,- abgezogen.
Bergungskosten
Der Versicherer ersetzt die
Kosten einer Bergung
innerhalb Österreichs bis € 3.650,-
außerhalb Österreichs bis € 7.300,-
Transportkosten
in Österreich, Krankenrücktransport nach Österreich,
Überführung
eines Verstorbenen
Der Versicherer ersetzt die vollen Kosten, wenn
der Transport über die Serviceeinrichtung des Versicherers
organisiert wird. Ist dies nicht der Fall, so ist die Leistung mit
€ 1,820,- bzw. € 730,- für Transportkosten in Österreich
limitiert.