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Beispiel: Sie parken Ihr Auto vor einem
Einkaufszentrum, als Sie von Ihren Erledigungen zurückkehren,
entdecken Sie, dass Ihr PKW offensichtlich durch einfremdes Fahrzeug
beschädigt wurde. Der Schaden wird der Versicherung gemeldet.
Da Sie jedoch mit der Folgeprämienzahlung trotz mehrfacher
Mahnungen und Klagedrohung in Verzug sind, bestand zum Zeitpunkt
des Schadens kein Versicherungsschutz mehr, die Versicherungsgesellschaft
ist somit von jeglicher Leistung frei.
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