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Beispiel:
Sie parken Ihr Auto vor einem Einkaufszentrum, als Sie von Ihren
Erledigungen zurückkehren, entdecken Sie, dass Ihr PKW offensichtlich
durch ein fremdes Fahrzeug beschädigt wurde. Der Schaden wird
der Versicherung gemeldet. Da Sie jedoch mit der Folgeprämienzahlung
trotz mehrfacher Mahnungen und Klagedrohungen in Verzug sind, bestand
zum Zeitpunkt des Schadens kein Versicherungsschutz mehr, die Versicherungsgesellschaft
ist somit von jeglicher Leistung frei.
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