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  Unfälle
 
Als eines der größten Probleme in der Praxis erweist sich die Tatsache, dass Unfällen der Teilkasko-Versicherung nicht gedeckt sind.
 
   
 
Beisp.: Ein Lenker kommt im Winter aufgrund der Fahrbahnglätte von der Straße ab, kommt ins Schleudern u. kollidiert mit einem fremden PKW. Der Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners wird aus dem Titel der KFZ-Haftpflicht-Versicherung bezahlt. Der Lenker besitzt selbst nur eine Teilkasko für sein Fahrzeug, was bedeutet, dass er für den an seinem eigenen PKW entstandenen Schaden selbst aufkommen muss.
 
 
 
 
 
  Vandalismusschäden
 
Wie bereits in der Produktbeschreibung angeführt, sind Vandalismusschäden nicht immer Bestandteil eines Teilkasko-Versicherungsvertrages, das sollte bei Vertragsabschluss beachtet werden.
 
 
   
 
Beispiel: Als Sie am Morgen Ihr Fahrzeug aufsperren, entdecken sie, dass beide Türen auf der Fahrerseite zerkratzt worden sind. Sie machen eine Anzeige bei der Polizei und möchten den Schaden über ihre Teilkasko abwickeln. Die Versicherung lehnt den Schaden jedoch ab, da Vandalismusschäden im Vertrag nicht mitversichert sind.
 
 
 
 
 
  Prämienzahlung
 
Verzug der Prämienzahlung kann im Schadensfall oftmals zu einem Problem werden.
 
 
Beispiel: Sie parken Ihr Auto vor einem Einkaufszentrum, als Sie von Ihren Erledigungen zurückkehren, entdecken Sie, dass Ihr PKW offensichtlich durch ein fremdes Fahrzeug beschädigt wurde. Der Schaden wird der Versicherung gemeldet. Da Sie jedoch mit der Folgeprämienzahlung trotz mehrfacher Mahnungen und Klagedrohungen in Verzug sind, bestand zum Zeitpunkt des Schadens kein Versicherungsschutz mehr, die Versicherungsgesellschaft ist somit von jeglicher Leistung frei.
 
 
 
 
 
 
  Bonus-/Malussystem
 
Bei manchen Versicherunsgesellschaften gibt es auch in der Sparte Kasko die Einstufung in ein Bonus-Malus-System.
 
 
Beispiel: Ein Parkschaden wird der Versicherungsgesellschaft gemeldet, die Gesellschaft zahlt den Schaden, da er im Rahmen der Teilkasko gedeckt ist. Zur Hauptfälligkeit bemerken Sie, dass die Prämie sich im Vergleich zum Vorjahr verteuert hat. Das resultiert daraus, dass aufgrund des Schadens eine Malusreihung in der Kasko vorgenommen wurde und die Prämie nach der neuen Stufe berechnet wird.
 
 
 
 
   
     
Kfz
 
 
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
 
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