Die motorbezogene Versicherungssteuer wird für
Pkw/Kombi und LKW bis 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht
abhängig von der Motorleistung (KW) eines Fahrzeuges berechnet
und zusammen mit der Versicherungsprämie eingehoben.
Bei Motorrädern erfolgt die Berechnung
nach Hubraum (ccm).
Bei LKW über 3,5 t höchstzulässiges
Gesamtgewicht ist die Motorsteuer direkt an das Finanzamt abzuführen.