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Der Versicherungsschutz der Insassenunfallversicherung
gilt jeweils nur für das in der Polizze bezeichnete Kraftfahrzeug
und erstreckt sich auf Unfälle, die im ursächlichen Zusammenhang
mit dem Lenken, Benützen, Be- und Entladen, sowie dem Einweisen
des Kraftfahrzeuges entstehen. Unfälle beim Ein- und Aussteigen
sind in der Regel mitversichert.
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