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  Pauschalversicherungssumme
 
Die vom Gesetz vorgeschriebene Pflichtversicherungssumme beträgt € 1.090.093,-. Diese kann sich im Schadensfall als unzureichend herausstellen, der Versicherungsnehmer muss für den die Versicherungssumme übersteigenden Teil des Schadens selbst aufkommen.
 
 
 
   
 
Beispiel: Sie verursachen durch Sekundenschlaf einen Massenunfall in einem Tunnel, zahlreiche Autos werden beschädigt, es gibt Schwerverletzte und einige Tote. Die Schadensersatzford. aus dem Unfall übersteigen die Vers.summe von € 1.090.093,- bei weitem. Als schuldhafter Verursacher des Unfalls und all seinen Folgen kommen Sie für den Rest des Schadens auf.
 
 
 
 
 
 
  Alkoholismus, Beeinträchtigung durch Suchtgifte
 
Der Versicherungsnehmer ist bei Verwendung des versicherten Fahrzeuges an bestimmte Obliegenheiten gebunden, welche dem Zweck e. Schadensverhinderung oder der Verminderung der Gefahr eines Schadenseintritts dienen. Als Obliegenheitsverletzung gilt unter anderem, wenn man ohne Berechtigung (Führerschein) ein Auto lenkt, mehr als die zulässige Anzahl von Personen im KFZ befördert oder alkoholisiert ein Auto lenkt.
 
 
 
 
 
   
 
Beispiel: Im stark alkoholisierten Zustand verursachen Sie als Lenker eines PKW einen Unfall. Da es sich dabei ihrerseits um eine Obliegenheitsverletzung handelt, beträgt die Leistungsfreiheit des Versicherers € 10.901,-, das bedeutet, Schadenersatzansprüche bis zu diesem Betrag müssen sie selbst leisten.
 
 
 
 
  Verzug der Prämienzahlung
 
Ohne genau auf die gesetzliche Regelung einzugehen, kann bei einem Verzug der Erstprämienzahlung um eine Woche und beim Verzug der Folgeprämienzahlung um einen Monat mit einem Verlust der Versicherungsdeckung gerechnet werden.
 
 
   
 
Beispiel: Sie erhalten zur Hauptfälligkeit einen Zahlschein zur Begleichung der Folgeprämie. Aus welchen Gründen auch immer, bezahlen Sie diese nicht. Auch auf die Mahnschreiben reagieren Sie nicht. Ca. 40 Tage nach der erstmaligen Aufforderung zur Prämienzahlung verursachen Sie einen Verkehrsunfall. Die Versicherung lehnt die Schadenersatzleistung ab, da zum Zeitpunkt des Unfalls aufgrund des Prämienverzugs kein Versicherungsschutz mehr gegeben war. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind aus ihrer eigenen Tasche zu bezahlen.
 
 
 
 
 
 
   
   
   
     
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