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Beispiel:
Im stark alkoholisierten Zustand verursachen Sie als Lenker eines
PKW einen Unfall. Da es sich dabei ihrerseits um eine Obliegenheitsverletzung
handelt, beträgt die Leistungsfreiheit des Versicherers €
10.901,-, das bedeutet, Schadenersatzansprüche bis zu diesem
Betrag müssen sie selbst leisten.
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