Bei der KFZ- Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, welche lt. Gesetz von jedem Zulassungsbesitzer eines Fahrzeuges abgeschlossen werden muss. Sie dient der Befriedigung begründeter sowie der Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, welche durch die Verwendung des versicherten Fahrzeugs entstehen und einen Sachschaden, Personenschaden oder Vermögensschaden nach sich ziehen.









