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Die Erfüllung
von Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer
wegen eines Personenschadens, eines Sach- oder Vermögensschadens,
der auf einen versicherten Personen- o. Sachschaden zurückzuführen
ist, aufgrund gesetzl. Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen
Inhalts erwachsen.
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