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Um einen Schaden an die Versicherung melden zu
können, ist das Vorliegen einer Schadenursache notwendig. Die
Tatsache allein, dass z. B. ein Geschirrspüler nicht mehr funktioniert,
ist für die Versicherung zu wenig. Wesentlich für die
Leistung der Versicherung ist die Ursache für den entstandenen
Schaden. Ist diese im Rahmen der E-Geräte-Versicherung gedeckt,
dann wird der dadurch entstandene Schaden bezahlt.
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