Üblicherweise ist der Geltungsbereich auf
Europa eingeschränkt. Damit ist es unbedingt erforderlich,
bei Urlaubsreisen außerhalb Europas eine entsprechende Zusatzvereinbarung
mit dem Versicherer zu treffen.
Schäden
bei Verwandten
Schäden bei Verwandten in gerader auf- oder
absteigender Linie sind nicht mitversichert.
Beispiel: Sie besuchen Ihre Eltern und
Ihr Pferd beschädigt das Auto Ihres Vaters. Der Versicherer
lehnt die Übernahme der Kosten für die Wiederherstellung
mit der Berufung auf den sogenannten Verwandtenausschluss ab.
Mehrere
Tiere
Häufig
wird nach einem Hund auch ein zweiter oder Dritter angeschafft. Besonders
bei Pferden ist oft nach dem ersten Tier eine Entwicklung in Richtung
Privatgestüt zu erkennen. Der für das erste Tier abgeschlossene
Versicherungsvertrag ist dann entsprechend abzuändern, um im
Schadenfall klare Verhältnisse bez. des versicherten Tieres zu
haben.