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  Versicherungssumme
 
In vielen Verträgen findet sich noch eine Versicherungssumme von EUR 145.346,-. Dass dies z. B. bei einem Personenschaden sehr rasch zu wenig sein kann, liegt auf der Hand.
 
 
   
 
Beispiel: Sie verursachen schuldhaft einen Schiunfall. Die Gegenseite fordert Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Pflegekosten und Unterhaltszahlungen von EUR 508.710,-. Ihr Versicherer anerkennt den Anspruch und überweist EUR 145.346,-. Die fehlenden EUR 363.364,- dürfen Sie selbst aufbringen!
 
 
 
 
  Geltungsbereich
 
Häufig ist der Geltungsbereich auf Europa eingeschränkt. Damit ist es unbedingt erforderlich, bei Urlaubsreisen außerhalb Europas, eine entsprechende Zusatzdeckung im Rahmen einer Reise-Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Einfacher und sinnvoller ist es, gleich eine Weltdeckung zu vereinbaren.
 
 
 
 
  Tätigkeitsschäden
  sind vielfach vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
   
 
Beispiel: Sie helfen einem Bekannten beim Übersiedeln und dabei fällt Ihnen die Stereoanlage die Stiege runter. Ihr Versicherer lehnt die Leistung mit dem Hinweis auf einen Tätigkeitsschaden ab.
 
 
 
  Mietsachschäden
  In den meisten Verträgen finden Mietsachschäden keine Deckung.
   
 
Beispiel: Im Urlaub verursachen Sie als Raucher durch eine brennende Zigarette einen Schmorschaden am Teppichboden Ihres Hotelzimmers. Die Hotelleitung will auf Ihre Kosten einen neuen Fußboden verlegen. Ihr Versicherer lehnt den Eintritt in den Schadenfall mit dem Hinweis auf einen Mietsachschaden ab.
 
 
 
 
  Schäden bei Verwandten
 
Häufig sind Schäden bei Verwandten in gerader auf- oder absteigender Linie nicht mitversichert.
 
 
Beispiel: Sie sind mit ihrer Familie bei den Großeltern zu Besuch. Dabei vergessen Sie für ein paar Minuten Ihren 2-jährigen Sohn und schon hat dieser die Eingangstür bunt verziert. Ihr Versicherer lehnt die Übernahme der Kosten für die Wiederherstellung mit der Berufung auf den sogenannten Verwandtenausschluss ab.
 
 
 
   
   
     
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