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die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen,
die dem Versicherungsnehmer wegen eines Personenschadens, eines
Sachschadens oder eines Vermögensschadens, der auf einen versicherten
Sach- oder Personenschaden zurückzuführen ist, aufgrund
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen.
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