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Sehr oft erfolgt die Risikodefinition nur mit
dem Wort Gemeinde und die Versicherung zu den Allgemeinen Bedingungen.
Dabei wird übersehen, dass Gemeinden heute schon fast selbstverständlich
z. B. mehrere Wohnungen vermieten, Kläranlagen betreiben, Biomasseheizwerke
betreiben, oder teilweise gewerbliche Tätigkeiten unterschiedlichster
Natur ausüben (z. B. Schneeräumung gegen Entgelt auf dem
Privatparkplatz eines Einkaufszentrums). In den Allgemeinen Bedingungen
für die Haftpflichtversicherung sind diese Zusatzrisiken nicht
versichert. Ein Schadenfall aus diesen Nebentätigkeiten führt
zu einer Ablehnung der Deckung durch den Versicherer.
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