die Verpflichtung, Verträge zu erfüllen,
sowie anstatt der Erfüllung Ersatzleistungen zu erbringen.
Gewährleistungsverpflichtungen einschließlich
Entgelt für mangelhaft erbrachte Leistungen.
Schadenersatzverpflichtungen, soweit sie aufgrund
eines Vertrages oder einer besonderen Zusage über den Umfang
der gesetzlichen Schadenersatzpflicht hinausgehen.
Das
versicherte Risiko
ergibt sich aus der Eigenschaft und den Rechtsverhältnissen
als politische Gemeinde und umfasst im Besonderen Schadenersatzverpflichtungen
aus.
dem Gebäude- u. Grundbesitz, der nicht land- u. forstwirtschaftlichen,
gewerbl.
oder industriellen Zwecken dient und nicht vermietet oder verpachtet
ist, sowie
aus dem Bestand und Betrieb von Friedhöfen;
dem Bau und der Erhaltung von Gemeindestrassen usw.;
aus der Innehabung und dem Betrieb von Bauhöfen, Stein- Schotter-
und Sand-