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Reine Vermögensschäden sind
Schäden, die weder auf einen Personen, noch auf einen Sachschaden
zurückzuführen sind. Üblicherweise bis EUR 7.267,-mitversichert.
Beispiel: Als Dachdeckermeister hätten sie Ihren Kunden
darauf aufmerksam machen müssen, dass das von ihm gewünschte
neue Dach für das alte Haus nicht den Bestimmungen des Denkmalschutzes
o. der Altstadterhaltung entspricht. Nach Fertigstellung durch Ihr
Unternehmen erhält Ihr Kunde von der zuständigen Behörde
die Auffforderung, dass Dach wieder zu entfernen und durch ein den
Bestimmungen entsprechendes zu ersetzen. Ihr Versicherer tritt in
den Schadenfall ein und ersetzt erforderlichenfalls den entstandenen
Vermögensschaden.
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