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Unterversicherung
 
Das Problem der Unterversicherung kann dadurch beseitigt werden, dass die Versicherungssumme auf Basis der verbauten Grundfläche berechnet wird.
 
 
Beispiel: Infolge eines Feuers entsteht ein Schaden am Gebäude in Höhe von EUR 43.603,70. Im Zuge der Besichtigung der Schadensstelle stellt der Sachverständige fest, dass das Gebäude mit einer Versicherungssumme von EUR 109.009,25 unterversichert ist. Der tatsächliche Wert Ihres Eigenheims beträgt EUR 327.027,75. In diesem Fall wird von der Versicherung nur 1/3 des Schadens, das bedeutet EUR 14.534,57 ersetzt. Für den restlichen Schaden müssen Sie selbst aufkommen.
 
 
 
 
 
 
  Leitungswasser A-Deckung
 
Häufig sieht man alte Verträge, in denen in der Sparte Leitungswasser nur die A-Deckung (exkl. Korrosions-, Dichtungs- und Verstopfungsschäden) vereinbart wurde. Das kann im Schadensfall zu einem Problem werden.
 
 
 
Beispiel: Ein altes Leitungswasserrohr bricht infolge von Korrosion. Da Sie in Ihrem Vertrag nur A-Deckung vereinbart haben, ersetzt die Versicherung zwar den Schaden, welcher durch den Austritt des Leitungswassers entstanden ist, nicht jedoch die Kosten für die Gebrechensbehebung.
 
 
 
 
  Haftpflicht aus Haus- und Grundbesitz
 
Als Eigentümer, Pächter oder Mieter eines Hauses haften Sie für die Erfüllung begründeter Schadenersatzansprüche Dritter aus dem Titel Haftung aus Haus- und Grundbesitz.
 
 
 
Beispiel: Es hat in der Nacht geschneit. Der Gehsteig vor Ihrem Haus ist schneebedeckt. Sie haben ihn, obwohl Sie dafür verantwortlich sind, nicht geräumt. Ein Fußgänger kommt zu Sturz u. verletzt sich. Als Hausbesitzer haften Sie für die Schadenersatzansprüche aus dem entstandenen Personenschaden.
 
 
 
 
Beispiel: Sie fällen einen Baum auf ihrem Grundstück. Dieser fällt nicht wie gedacht auf Ihr Grundstück, sondern auf das Grundstück Ihres Nachbarn und beschädigt dessen Garage. Sie haften für den entstandenen Sachschaden an der Garage.
 
 
 
  Nebenkosten
 
Im Falle eines Schadens ersetzt die Versicherung die Wiederherstellung für den entstandenen Sachschaden. Nebenkosten wie Aufräum-, Abbruch-, Reinigungs-, Abdeck-, De- und Remontagekosten werden nur dann ersetzt, wenn diese im Vertrag mitversichert sind.
 
 
 
 
Beispiel: Durch Brand entsteht ein Schaden an Ihrer Garage. Von der Versicherung bekommen Sie die Kosten für die Wiederherstellung ersetzt. Da in Ihrem Vertrag Nebenkosten nicht eingeschlossen sind, müssen Sie die Abbruch-, Aufräumungs- u. Reinigungskosten selbst begleichen.
 
 
 
   
     
Eigenheim
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
 
 
 
   
 
 
 
   
   
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