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  Versicherungssumme
  die Versicherungssumme wird häufig viel zu niedrig o. auch zu hoch angesetzt.
   
 
Es wird eine Versicherung nach Deckungsbeitrag vereinbart; der Deckungsbeitrag (Fixkosten + Entgang an Betriebsgewinn) aber nicht wirklich ermittelt. Dadurch entsteht in der Praxis zusätzlich zum Risiko der Betriebsunterbrechung auch noch die Gefahr der Unterversicherung. Stellt sich im Schadenfall nämlich heraus, dass z. B. die vertraglich vereinbarte Versicherungsumme nur dem halben Deckungsbeitrag entspricht, so liegt eine 50-prozentige Unterversicherung vor und erbringt der Versicherer auch nur die halbe Leistung.
 
 
 
 
   
 
Versicherung auf Erstes Risiko (Taxe). Bei dieser Vereinbarung scheidet die Gefahr des Einwands der Unterversicherung durch den Versicherer aus, was nicht bedeutet, dass bei der Festlegung der Versicherungssumme weniger Sorgfalt erforderlich ist. Hinzu kommt, dass alle Versicherer für die sogenannte Taxenvereinbarung ein Summenlimit haben. Überschreitet die Versicherungssumme dieses Limit, so ist die Taxenvereinbarung automatisch hinfällig und kann der Versicherer nach Deckungsbeitrag abrechnen.
 
 
 
 
 
  Nachhaftung
 
Wie der Name Betriebsunterbrechung schon sagt, ist die Unterbrechung eines Betriebes durch ein versichertes Schadenereignis gedeckt. Mitunter kommt es speziell in Folge von Krankheit oder Unfall des Betriebsinhabers zu einer Auflösung des versicherten Betriebes. Die mit der Betriebsauflösung entstehenden Kosten sind nicht Gegenstand der BUFT, es sei denn, im Vertrag wurde die sogenannte Nachhaftung vereinbart.
 
 
 
 
 
  Kündigung im Schadenfall/Auswahl des Versicherers
 
Es besteht grundsätzlich für jeden Versicherer das Recht, einen Vertrag im Schadenfall zu kündigen. Was als Selbstschutz gegen Missbrauch durch Versicherungsnehmer gedacht war, hat in den letzten 10 Jahren aufgrund Preisdumping dazu geführt, dass viele Versicherer diese Möglichkeit der Schadenskündigung dazu nutzen, Kunden schon beim ersten oder zweiten Schadenfall wieder loszuwerden.
 
 
 
 
 
 
Für sie&wir gilt daher bei der Auswahl des Versicherers besondere Sorgfalt und der Grundsatz, dass das billigste Angebot nicht unbedingt das Beste ist!
 
 
  Für Ärzte, Tierärzte, Anwälte, Notare und Steuerberater bietet sie&wir eine be-
  sondere Lösung: "KÜNDIGUNGSVERZICHT IM SCHADENFALL"
 
   
     
Betriebsunterbr.
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
 
Betriebsunterbr.
 
     
Krankheit/Unfall
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
 
 
 
   
 
 
 
   
   
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