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Versicherung auf Erstes Risiko (Taxe).
Bei dieser Vereinbarung scheidet die Gefahr des Einwands der Unterversicherung
durch den Versicherer aus, was nicht bedeutet, dass bei der Festlegung
der Versicherungssumme weniger Sorgfalt erforderlich ist. Hinzu
kommt, dass alle Versicherer für die sogenannte Taxenvereinbarung
ein Summenlimit haben. Überschreitet die Versicherungssumme
dieses Limit, so ist die Taxenvereinbarung automatisch hinfällig
und kann der Versicherer nach Deckungsbeitrag abrechnen.
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