Die Betriebsunterbrechnungsversicherung
für Freiberuflich Tätige (kurz BUFT oder
BFT) war namensgebend für diese Art der Versicherung, die heute
auch anderen Selbständigen und Gewerbetreibenden
zur Verfügung steht. Die BUFT ersetzt den entstehenden Unterbrechungsschaden
im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme für
die vereinbarte Haftungszeit (ergibt die Haftungssumme) bei
Unterbrechung des versicherten Betriebes durch
Krankheit oder Unfall der den Betrieb verantwortlich leitenden Person
Die Versicherungssumme wird üblicherweise
als Erstrisikosumme (Taxe) vereinbart, kann aber ab bestimmten
Summen (EUR 130.811,- bis EUR 255.355,-) automatisch in eine Versicherungssumme
nach Deckungsbeitrag übergehen.
Erstrisikosumme:
kann frei gewählt werden, darf aber nicht höher sein als
der Deckungsbeitrag. Die Entschädigung im Leistungsfall erfolgt
auf Basis 1/360 der Versicherungssumme pro Kalendertag (Taxe).
Deckungsbeitrag
= Fixkosten + Entgang an Betriebsgewinn. Bei dieser Variante besteht
die Gefahr der Unterversicherung. Stellt sich im Schadenfall heraus,
dass z. B. die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme nur dem
halben Deckungsbeitrag entspricht, so liegt eine 50-prozentige Unterversicherung
vor und erbringt der Versicherer auch nur die halbe Leistung.
Haftungszeit: gibt
die maximale Leistungsdauer der Versicherung an, üblicherweise
wählbar zwischen 6, 12, 18 und 24 Monaten.
Haftungssumme: Versicherungssumme
dividiert durch 12 mal Haftungszeit = Haftungssumme.
Karenzzeit/Selbstbehalt:
Bei Betriebsunterbrechung durch Krankheit oder Unfall hat der Versicherungsnehmer
einen Selbstbehalt zu tragen. Übliche Vereinbarungen 3, 7,
14, 21 oder 28 Tage