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Erfahrungsgemäß wird die Versicherungssumme
viel zu niedrig angesetzt. Hinzu kommt, dass meistens eine Versicherung
nach Deckungsbeitrag vereinbart wird, der Deckungsbeitrag
(Fixkosten + Entgang an Betriebsgewinn) aber nicht wirklich ermittelt
wird. Dadurch entsteht in der Praxis zusätzlich zum Risiko
der Betriebsunterbrechung auch noch die Gefahr der Unterversicherung.
Stellt sich im Schadenfall nämlich heraus, dass z. B. die vertraglich
vereinbarte Versicherungssumme nur dem halben Deckungsbeitrag entspricht,
so liegt eine 50-prozentige Unterversicherung vor und erbringt der
Versicherer auch nur die halbe Leistung. Bei Vereinbarung einer
Versicherung auf Erstes Risiko scheidet die Gefahr des Einwands
der Unterversicherung durch den Versicherer aus, was nicht bedeutet,
dass bei der Festlegung der Versicherungssumme weniger Sorgfalt
erforderlich ist.
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