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Die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung
ersetzt bei gänzlicher oder teilweiser Unterbrechung des versicherten
Betriebes durch einen Sachschaden im Sinne der Bedingungen - Brand,
Blitzschlag, Explosion, Löschen, Niederreißen oder Ausräumen
bei einem dieser Ereignisse - den dadurch entstehenden Unterbrechungsschaden
im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme für die
vereinbarte Haftungszeit (ergibt die Haftungssumme).
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