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Beispiel: Bei Gründung der dermatologischen
Praxis wurde die Versicherunssumme relativ genau mit EUR 61.772,-
ermittelt und der Vertrag richtig abgeschlossen. Im zweiten Jahr
nach der Praxisgründung entschließen Sie sich zur Anschaffung
eines neuen Lasergerätes - Kaufpreis EUR 54.505,-; Sie vergessen
jedoch, Ihren Versicherungsvertrag entsprechend anzupassen. Kommt
es nun zu einem Schadenfall im Sinne der Ordinationsversicherung
von z. B. EUR 10.901,-, so ergibt sich folgende Rechnung:
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