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Für Bargeld, Brief- und Stempelmarken, Sparbücher,
Wertpapiere u. ä. bestehen je nach Gesellschaft unterschiedliche
Entschädigungsgrenzen. Z. B.: in versperrten Möbeln
oder in einem Safe bis EUR 3.634,-, freiliegend bis EUR 363,-, in
Registrierkassen nur bis EUR 145,-. Höhere Summen müssen
bei Bedarf individuell versichert werden.
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