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Die Glasbruchversicherung ersetzt Bruchschäden
an sämtlichen, zum Gebäude gehörenden Verglasungen
in Fenstern, Türen und Zwischenwänden. Schäden an
Glas-und Kunststoffabdeckungen von auf den Gebäuden befindlichen
Sonnenenergieanlagen und Glasdächern. Nicht versichert sind
Fassadenelemente, Portalverglasungen, Firmenschilder und Innenverglasungen.
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