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Bei der Zusage von Pensionsleistungen an Mitarbeiter
sind Dienstnehmer in gleichen Positionen grundsätzlich auch
gleich zu behandeln. Da ein Unternehmer aber in der Praxis nicht
wirklich jedem Mitarbeiter eine Betriebspension zusagt, ist bei
der Bildung von begünstigten Gruppen besondere Sorgfalt anzuwenden.
Letzlich kann diese Gruppe auch nur aus einer Person bestehen. Die
Kriterien für eine solche Gruppenbildung müssen jedoch
objektiv, nicht diskriminierend sein und dem sogenannten Fremdvergleich
standhalten. Alle Personen, die in Zukunft diese Kriterien erfüllen,
müssen dann ebenfalls eine Pensionszusage erhalten.
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