Mit dem Arbeitsrechtsänderungsgesetz
2000 wurden Entgeltfortzahlungen an
Arbeitnehmer im Krankheitsfall auf mind. 6
Wochen verlängert bzw. je nach Dauer des Dienstverhältnisses
(5 Jahre/8 Wochen, 15 Jahre/10 Wochen, 25 Jahre/12 Wochen), anschließend
muss noch für 4 Wochen das halbe Entgelt bezahltwerden.
Mit der Arbeitnehmerausfallversicherung
kann das Unternehmen dieKosten
der Entgeltfortzahlung teilweise auf einen Versicherer überwälzen.
Es müssen alle im Unternehmen beschäftigten
Arbeiter oder alle Angestellten oder alle Dienstnehmer versichert
werden. Als Berechnungsbasis wird die Jahreslohnsumme der versicherten
Gruppe herangezogen.
Selbsbehalt wahlweise 3, 7 oder 14 Tage. Ersetzt
werden 80 % der an den Dienstnehmer gezahlten Bruttobeiträge
(ohne Zuschläge). Leistungsgrenze pro Mitarbeiter 81 Tage innerhalb
von 365 Tagen.