Die Fondsgebundene Lebensversicherung setzt sich
aus einem Veranlagungsteil (Fonds) und einem üblicherweise
geringen aber individuell gestaltbaren Risikoteil (Ableben) zusammen.
Die Versicherung leistet
im Ablebensfall; mind. die für den Ablebensfall vereinbarte Versicherungssumme
bzw. den vorhandenen Depotwert
im Erlebensfall bei Vertragsablauf; den vorhandenen Depotwert
Die
Veranlagung erfolgt
entsprechend der Entscheidung des Kunden mehr
oder weniger spekulativ (Anleihen bis Aktien) in nationale und internationale
Fonds und lässt je nach Risikobereitschaft des Anlegers und
Börsenentwicklung eine durchschnittliche Nettorenditevon ca.
6 % bis 12 % erwarten.
Die
Unterschiede
zu mittlerweile schon traditionellen Kapitalversicherungen
bestehen im wesentlichen in folgenden Punkten:
Der Kunde entscheidet durch die Auswahl der Fonds über
die Art der Veran-
lagung (Anleihen, Aktien, Gemischt)
Der Kunde erhält dafür nach Abzug der Kosten den
Großteil der erzielten Ge-
winne - dadurch kann eine höhere Rendite erzielt werden.
Der Kunde trägt das Risiko von Kursverlusten an der Börse
Die
Erträge
aus Kapitalversicherungen sind nach geltendem
Steuerrecht sowohl KESt- wie auch ESt-frei. Die
häufigsten Anwendungsbereiche:
Tilgungsträger für endfällige Kredite
Vermögensaufbau
Pensionsvorsorge
Kindersparpläne
Prämienzahlung
Fondsgebundene Lebensversicherungen können
gegen laufende oder einmalige Beitragszahlung abgeschlossen werden.
Laufzeiten
Übliche Laufzeiten liegen zw. 10 Jahren,
sowie Alter 85 der versicherten Person u. orientieren sich in der
Praxis am Verwendungszweck des Vertrages (Kreditlaufzeit, Pensionsantritt
u. ä.)