Mögliche Varianten nach Inkrafttreten des BMVG (Übergangsrecht)
VARIANTE 1: Beibehaltung Rückstellung (lt. § 14 EStG)
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. 12.2001 enden, kann eine Abfertigungs-
rückstellung im Ausmaß bis zu 47,5 % , für die folgenden bis zu 45 % gebildet
werden (zuvor 50 %).
Für Arbeitnehmer, die am Bilanzstichtag das 50. Lebensjahr vollendet haben, bleibt
das maximale Rückstellungsausmaß in Höhe von 60 % unverändert.
Wertpapierdeckung: (für im Kalenderjahr 2003 endende Wirtschaftsjahre)
-) Verpflichtung zur Wertpapierdeckung entfällt
-) In Wirtschaftsjahren, die nach dem 31.12.2002 enden, kann die Wertpapierdeck-
ung auf 5 Jahre verteilt aufgelöst werden.
Zielgruppen:
Firmen mit niedriger Fluktuation und langfristig fällligen Abfertigungszahlungen
Firmen mit jungen, treuen Mitarbeitern - positive Cash-flows aus Steuereffekten
durch Rückstellungsbildung
Firmen mit laufenden Gewinnen (um Rückstellungsbildung absetzen zu können)
Firmen, in denen wenige Übertragungen an die Mitarbeitervorsorgekasse zu er-
wartens sind.
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