Die Er-Ablebensversicherung (Kapitalversicherung)
setzt sich aus einem Veranlagungsteil (Erleben) und einem Risikoteil
(Ableben) zusammen.
Die
Versicherung leistet
im Ablebensfall; die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich
eventuell bereits
vorhandener Gewinne aus der Veranlagung
im Erlebensfall bei Vertragsablauf; die vereinbarte u. garantierte
Versicherungs-
summe zuzüglich der während der Laufzeit angesammelten Gewinne.
Die
Veranlagung erfolgt
entsprechend österreichischem Recht überwiegend
in festverzinsliche Papiere und lässt eine durchschnittliche
Nettorendite von ca. 5,5 % für den Anleger erwarten.
Die
Erträge
aus Kapitalversicherungen sind nach geltendem
Steuerrecht sowohl KESt- wie auch Est- frei.
Die
häufigsten Anwendungsbereiche
Kreditbesicherung
Familienabsicherung
Hinterbliebenenvorsorge
Vermögensaufbau
Pensionsvorsorge
Prämienzahlung
Er- Ablebensversicherungen können gegen
laufende oder einmalige Beitragszahlungen abgeschlossen werden.
Laufzeiten
Übliche Laufzeiten liegen zwischen 10 Jahren,
sowie Alter 85 der versicherten Person und orientieren sich in der
Praxis am Verwendungszweck des Vertrages (Kreditlaufzeit, Pensionsantritt,
u. ä.)