Laut Bankwesengesetz muss dem Kreditnehmer neben
dem Nominalzinssatz auch der Effektivzinssatz bekannt gegeben werden,
allerdings müssen dabei nur bestimmte Kosten berücksichtigt
werden. Institutspezifische Kosten bleiben dabei häufig unberücksichtigt.

vereinbart für Sie faire Konditionen und sorgt dafür,
dass auch die Nebenkosten zur Sprache kommen.
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