Mögliche Varianten nach Inkrafttreten des BMVG (Übergangsrecht)
VARIANTE 3: "Auslagerungsversicherung" gem. RZ 3369a EStR
Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen können an eine Versicherung aus-
gelagert werden.
Verpflichtungen zur Rückstellungsbildung, zum Wertpapierankauf und zur Aktivier-
ung der Rückdeckungsversicherung entfallen, wenn
-) unwiderrufliche Zweckwidmung als Abfertigungsvorsorge
-) gänzliche Ausgliederung der Abfertigungsverpflichtungen
-) Prämienzahlungen nicht höher als die "fiktive" Rückstellung
-) Deckungsstock der Versicherung den Erfordernissen des § 14 EStG entspricht
Argumente für "Auslagerungsversicherung"
-) altes Abfertigungssystem kann beibehalten werden (keine "Umstiegsproblematik
auf das neue System
-) Verbesserung von Bilanzkennzahlen (kein Ausweis von Abfertigungsverpflichtung-
en in der Bilanz)
-) Finanzierung der Prämien aus Wertpapierdeckung und sonstiger Liquidität
-) Versicherungsprämie ist Betriebsausgabe und versicherungssteuerfrei
Zielgruppen:
Firmen mit geringer Fluktuation
international bilanzierende Firmen (IAS, US-GAAP)
Firmen, die Sozialkapital aus der Bilanz auslagern wollen
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