Mögliche Varianten nach Inkrafttreten des BMVG (Übergangsrecht)
VARIANTE 2: Übertragung der Rückstellung auf Eigenkapital (Übertragung Fremd-
auf Eigenkapital
Steuerfreie Übertrag. der Rückstell. auf Kapitalkonto od. steuerfrei gelt. Rücklage
-) im Wirtschaftjahr 2002 und 2003 und
-) nur für Gesamtrückstellungsbetrag möglich (die Übertragung der Rückstellungen
für einzelne Dienstnehmer ist nicht zulässig)
-) danach keine Dotierung von Rückstellungen mehr möglich
Die steuerfreie Übertragung des gesamten Rückstellungsbetrages stellt für d. Unter-
nehmen eine Grundsatzentscheidung dar, die von Faktoren wie betrieblicher Alters-
struktur oder der Fluktuation im Unternehmen beeinflusst wird.
Folgen:
Sofortiger Abbau der Wertpapierdeckung möglich
Liquiditätsvorteil - Auflösung der Wertpapierdeckung muss NICHT über 5 Jahre ver-
teilt erfolgen
Auszahlungen von Abfertigungen sowie Übertragungsbeiträge für Abfertigungsan-
sprüche an eine MV-Kasse (ab dem Wirtschaftsjahr 2003) können auf 5 Jahre ver-
teilt steuerlich geltend gemacht werden
doppelter Steuervorteil
, da Steuerfreiheit d. aufgelösten Rückstell. bestehen bleibt
Zielgruppen:
Firmen mit hoher Fluktuation (steuerpflichtige Erträge aus der Auflösung der Rück-
stellungen kann sich Arbeitgeber in Zukunft "ersparen")
Firmen, in denen viele Übertragungen an die Mitarbeitervorsorgekasse zu erwarten
sind (doppelter Steuervorteil)
Firmen in denen kurz- bis mittelfristig Abfertigungsansprüche fällig werden
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