|
Die Maschinenbruch-Betriebsunterbrechungsversicherung
ersetzt bei gänzlicher oder teilweiser Unterbrechung des versicherten
Betriebes durch einen Sachschaden im Sinne der Bedingungen - Maschinenbruch
oder Ausfall der Technik durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit,
Sabotage, Fährlässigkeit, Wirkung der elektrischen Energie
(Kurzschluss, indirekter Blitzschlag), Versagen von Mess-, Regel-
und Sicherheitseinrichtungen, von außen mechanisch einwirkende
Ereignisse - den dadurch entstehenden Unterbrechungsschaden im Rahmen
der vereinbarten Versicherungssumme für die vereinbarte
Haftungszeit (ergibt die Haftungssumme).
|