Für Ärzte besteht in gewisser Hinsicht
eine doppelte Pflichtversicherung für eine Unfallrente.
Sozialverischerung
(ASVG, GSVG)
Die Probleme dabei:
eine Leistung wird nur für Berufsunfälle
erbracht
die Feststellung des Invaliditätsgrades erfolgt nach
subjektiven Kriterien bez. Erwerbsunfähigkeit, ohne
Berücksichtigung des ausgeübten Berufes
die Höhe der Leistung richtet
sich nach Beitrags-
zahlungsdauer und Bemessungsgrundlage.
Wohlfahrtsfonds
Anspruchsvoraussetzungen:
Vorliegen einer dauernden Berufsunfähigkeit
Einstellung jeglicher ärztlicher Tätigkeit
Erreichung der dem jeweiligen Lebensalter ent-
sprechenden Beitragsleistungen.
Nur die private Unfallvorsorge bietet bedarfsgerechten
Versicherungsschutz unabhängig von Bemessungsgrundlage, Beitragszahlungsdauer,
Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit usw.
Sie können für sich
und Ihre Familie auf ihren Bedarf abgestimmt für die Risiken