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Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn
der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls,
die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd entweder
ganz oder mind. zu 50 % außerstande ist, seinen Beruf oder
eine Tätigkeit auszüben, die aufgrund seiner Kenntnisse
und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen
Lebensstellung entspricht.
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