Die Rechtsschutzversicherung dient der gerichtlichen
Durchsetzung eigener Interessen, sowie der Vertretung in Strafverfahren
und übernimmt dabei im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme
(Standard bis EUR 80.000,-)
die Kosten für Ihren Anwalt oder Notar
die Kosten, die dem Prozessgegner zugesprochen werden, sofern die
versicherte
Person dafür aufkommen muss
die Gerichtskosten, Zeugengebühren und Kosten
für vom Gericht bestellte Sach-
verständige,
den Vorschuss einer Strafkaution im Ausland (etwa nach einem Verkehrsunfall),
um eine Inhaftierung zu verhindern,
Ihre Reisekosten, d. im Zusammenh. mit einem Gerichtsverf. i. Ausland
anfallen
Basisprodukt
für den versichteren Betrieb/Ordination
Schadenersatz-Rechtsschutz
Beispiel: Betriebsinventar/-eigentum wird
durch einen Dritten beschädigt, der sich weigert, den Schaden
zu begleichen. Ein Anwalt hilft Ihnen bei der Durchsetzung des Schadenersatzanspruchs.
Straf-Rechtsschutz
Beispiel: Durch einen behaupteten Behandlungsfehler
stirbt ein Patient. Ein gerichtliches Strafverfahren und ein Disziplinarverfahren
vor der Standesvertretung werden eingeleitet. Ihr Anwalt
verteidigt Sie in beiden Verfahren.
Vorsatzdelikte
Der Straf-Rechtsschutz gewährt keinen
Versicherungsschutz, wenn der Vorwurf eines Vorsatzes erhoben
wird.
Beispiel: Ihnen wird das nur vorsätzlich
begehbare Delikt der unterlassenen Hilfeleistung vorgeworfen, weil
Sie angeblich bei einem Verkehrsunfall nicht angehalten und
die erforderlichen Erste Hilfe geleistet haben sollen. Ihr Anwalt
verteidigt Sie vor Gericht.
Beratungs-Rechtsschutz
Beispiel: Sie werden ersucht,
einen Feldversuch für ein neu auf den Markt kommendes
Medikament durchzuführen. Sie wollen sich hinsichtlich etwaiger
Haftungsfragen informieren. Ein vom Versicherer beauftragter
Anwalt gibt Ihnen die gewünschte Auskunft