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In vielen Verträgen ist Österreichdeckung
bzw. bestenfalls Europadeckung vereinbart. In der Ärztehaftpflicht
gilt jedoch die sogenannte Ereignistheorie für den Versicherer.
D. h. unabhängig davon, ob die Behandlung in Österreich
erfolgte, kann der Versicherer die Leistung ablehnen, wenn der Schadenfall
im Ausland eintritt. Dies kann bei österreichischen Patienten,
die auf Urlaub fahren, oder bei ausländischen Patienten, die
sich in Österreich auf Urlaub befinden, der Fall sein.
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