Der Dienstgeber kann für seine Dienstnehmer entsprechend
dem §3Zi15 EStG bis maximal EUR 300,- p. a. für eine sogenannte
Zukunftssicherung aufwenden. Dieser Betrag kann für jede Art von
Personenversicherung verwendet werden (Kranken, Unfall, Leben).
Versicherungsnehmer ist das Unternehmen, versicherte
Person und bezugsberechtigt im Leistungsfall ist der Dienstnehmer.
Die Aufwendungen sind
Betriebsausgabe, verursachen keine Nebenkosten und
fließen den Dienstnehmern letztlich netto zu.
In großen Betrieben werden in der Praxis
häufig solche Betriebsvereinbarungen anstelle von Lohnerhöhungen
und unter bestimmten Voraussetzungen sogar als Lohnkürzungen
und zur Reduktion von Lohnnebenkosten getroffen.
Beispiel: Ein Fertigungsbetrieb mit 600 Mitarbeitern
trifft mit dem Betriebsrat die Vereinbarung, dass anstelle einer Lohnerhöhung
für jeden Mitarbeiter eine Lebensversicherung mit EUR 300,- p. a.
im Sinne des §3Zi15 EStG abgeschlossen wird.
Diese Art der Lohnerhöhung kostet dem Unternehmen
EUR 180.000,- p. a. - die herkömmliche Art der Lohnerhöhung
würde vereinfacht ausgedrückt die doppelten Kosten verursachen.